Abschiebungsbeobachtung – NRW (GER)

Die Abschiebungsbeobachter*innen sind zuständig für das Monitoring von Rückführungsmaßnahmen. Die Beobachtung erfolgt teilnehmend und unabhängig. Sie umfasst Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg in Form von Einzel- und Sammelabschiebungen in Herkunftsländer sowie Überstellungen gemäß der Dublin-III Verordnung. Das Ziel der Abschiebungsbeobachtung ist es, Vorgang und Vollzug dieser Maßnahmen transparent zu machen und Missstände aufzudecken. Sie vermittelt zwischen und vernetzt alle am Abschiebungsvollzug beteiligten Akteur*innen. Dazu gehören, insbesondere die von der Abschiebung Betroffenen, Mitarbeitende der Bundespolizei am Flughafen sowie der Ausländerbehörden, Rechtsanwält*innen, Ärzt*innen und Mitarbeitende von Beratungsstellen. Ihre Beobachtungen werden dokumentiert und an das Forum Flughäfen in NRW (FFiNW) berichtet. In dem nicht öffentlichen Gremium, bestehend aus staatlichen und nichtstaatlichen Vertreter*innen, werden Fragen in Bezug auf den Abschiebungsvollzug diskutiert und reflektiert.

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